Art. 1 Konstitution
Unter dem Namen "Freunde und Ehemalige der Primar- und Realschule Höheweg - Langnau" besteht durch Gründungsakt vom 1. November 2008 ein Verein nach ZGB Art. 60ff. mit Sitz in 3550 Langnau.
Art. 2 Zweck
Der Verein bezweckt unter anderem:
· die Herstellung, Förderung und Pflege des Kontaktes der Ehemaligen und Freunde unter sich
· die ideelle und materielle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler der Primar- und Realschule Höheweg – Langnau
· Beiträge und den Aufbau eines Netzwerkes für die Berufswahl der Schülerinnen und Schüler
· die Unterstützung von besonderen Anliegen und Anlässen der Schule
· projektbezogene Unterstützung einzelner bedürftiger Schülerinnen und Schüler
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglieder sind alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Schule Höheweg.
Eltern von ehemaligen Schülerinnen und Schüler und ehemalige Lehrerinnen und Lehrer der Primar- und Realschule Höheweg können Mitglieder sein.
Jede interessierte und befreundete Person kann Mitglied sein.
Art. 4 Organe
Die Organe des Vereins sind:
· die Mitgliederversammlung
· der Vorstand
· die Revisoren
Art. 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Traktanden mindestens 30 Tage vor dem Versammlungstag wenigstens einmal jährlich, in der Regel im Februar, einberufen.
Sie wählt den Vorstand für eine Amtsdauer von 2 Jahren, entscheidet endgültig in allen Angelegenheiten, die nicht andern Organen übertragen sind und ist oberste Aufsichts- und Beschwerdeinstanz.
Art. 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern:
· Präsidentin/Präsident
· Sekretärin/Sekretär
· Kassierin/ Kassier
· Beisitzerin(nen)/ Beisitzer
Ein Vorstandsmitglied soll eine amtierende Lehrperson sein, damit die Verbindung zu Schule und Schulleitung sichergestellt ist.
Die Vertretung der Schulleitung und die Vertretung der Schülerorganisation haben an den Vorstandssitzungen beratende Stimme.
Art. 7 Aufgaben
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und legt an der Mitgliederversammlung darüber Rechenschaft ab.
Er vertritt den Verein gegenüber Dritten.
Der Kassier / die Kassierin zeichnet für die finanziellen Belange des Vereins.
Er kann zu seiner Entlastung Arbeitsgruppen einsetzen.
Art. 8 Revisoren
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten dem Vorstand Bericht und Antrag zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung.
Art. 9 Rechnungswesen
Die Ausgaben werden gedeckt durch:
· die Mitgliederbeiträge
· freiwillige Beiträge
· Ertrag des Vereinsvermögens
· Schenkungen und Legate
Der Verein haftet ausschliesslich mit seinem Vermögen.
Die Mitgliederversammlung beschliesst auf Antrag des Vorstandes über die Höhe des Mitgliederbeitrages.
Mitglieder jünger als 20 Jahre und Vorstandsmitglieder sind beitragsfrei.
Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 10 Statutenänderungen
Statutenänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern.
Art. 11 Auflösung des Vereins
Der Auflösungsbeschluss erfordert eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
Das Vereinsvermögen ist im Fall einer Auflösung des Vereins gemäss Zweckartikel der Statuten zu verwenden.
Diese Statuten sind an der konstituierenden Mitgliederversammlung vom 1. November 2008 genehmigt worden und treten sofort in Kraft.
Langnau, 1. November 2008
Der Präsident: Steck René
Die Sekretärin: Hulliger Barbara
Die Kassierin: Stettler Marlene
Der Beisitzer: Hulliger Thomas
